Geschenk Gutscheine sind zum Klassiker geworden.
1. Bestellung des Gutscheins
Die Bestellung eines Gutscheins ist verbindlich.
2. Gültigkeit des Gutscheins
Auf dem Gutschein ist ersichtlich, wie lange er gültig ist.
Er kann während dieser Dauer eingelöst werden.
Der Gutschein ist ab Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende ( 31.12. ) gültig.
Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich.
3. Bezahlung / Übertragung des Gutscheins
Der Gutschein wird erst nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages gültig
und kann erst danach eingelöst werden.
Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung.
4. Versandarten für den Gutschein
Die Preise für die einzelnen Versandarten (Bestellung Gutschein) sind im Bestellformular vermerkt.
5. Lieferung des Gutscheins
Der Gutschein wird an die angegebene Person mit der entsprechenden Adresse geliefert,
und zwar je nach ausgewählter Versandart.
6. Verlust von Gutscheinen
Verlorene Gutscheine können nicht ersetzt werden.
7. Weitergabe von Gutscheinen
Eine Übertragung von Inhaberbezogene - Gutscheine auf eine andere Person wird auf Anfrage durch Bootshalle Bindowbrück vorgenommen und ist kostenpflichtig.
Nicht Inhaberbezogene - Gutscheine sind ohne weiteres beliebig übertragbar.
8. Rückgabe und Umtausch von Gutscheinen
Die Rückgabe von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Ein Umtausch in einen anderen Gutschein aus dem Angebot von Bootshalle Bindowbrück kann auf Anfrage durch Bootshalle Bindowbrück vorgenommen werden und ist kostenpflichtig.
Der Gültigkeitszeitraum des vorherigen Gutscheins wird beibehalten.
Falls Ihr neuer Gutschein günstiger ist als der alte, bekommen Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag.
Eine Auszahlung des Differenzbetrages ist nicht möglich.
Wenn der neue Gutschein teurer ist als der alte benötigen wir den Differenzbetrag als Gutschrift, damit der neue Gutschein gültig wird.
Man kann sich einen Gutschein nicht in bar auszahlen lassen.
9. Voraussetzungen
Es ist möglich, dass die Buchung / Wahrnehmung eines Freizeitangebotes von bestimmten Voraussetzungen persönlicher Art abhängt (z.B. Alter, Gesundheit).
Es ist Sache des Käufers, sicherzustellen, dass er oder die von ihm bestimmte Person die persönlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Freizeitangebotes erfüllt.
Im Falle der Nichterfüllung kann der Rechnungsbetrag des Gutscheins / der Buchung nicht zurück erstattet werden.
Die Wahrnehmung von Freizeitangeboten kann von Witterungs- und saisonalen Bedingungen abhängig sein.
Falls keine Angaben gemacht wurden von Bootshalle Bindowbrück , liegt es in der Verantwortung des Käufers, die entsprechenden Informationen in Erfahrung zu bringen.
Wenn das Freizeitangebot aufgrund von Witterungsbedingungen nicht wahrgenommen werden kann, erfolgt die Koordinierung von Verschiebungen zwischen dem Gutscheininhaber und der Bootshalle Bindowbrück.
Die Bootshalle Bindowbrück haftet nicht für Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die durch eine Absage, Verschiebung oder Wiederholung eines Freizeitangebots entstanden sind (z.B. Reisekosten).
Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ein Erlebnis jederzeit aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
10. Ausfall bei Vorliegen eines Gutscheins
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein entsprechendes Freizeitangebot abzusagen.
Er kann dies auch kurzfristig tun. Und zwar wenn bestimmte Freizeitangebot – spezifische notwendige Einrichtungen / Personen fehlen. Der Gutschein bleibt in diesem Fall gültig.
11. Leistungsänderungen
Inhalt resp. Ablauf von Freizeitangeboten können sich über die Zeit leicht ändern.
Insgesamt sorgt der Veranstalter dafür, dass Änderungen während eines Jahres aber nur insoweit erfolgen, als sie das gebuchte Freizeitangebot nicht wesentlich beeinträchtigen.
12. Änderungen der AGB
Bootshalle Bindowbrück – Gutscheine entwickelt sich ständig weiter.
Änderungen, Verbesserungen oder Erweiterungen können jederzeit vorgenommen werden.
Die Angebote und Gutscheine sind in ihrer jeweils bestehenden Form geschützt.
Es gelten die auf Bootshalle Bindowbrück – Gutscheine publizierten AGB. Änderungen der ABG brauchen keinen besonderen Hinweis.